Als Privatkredit wird in der Regel die befristete, verzinsliche Bereitstellung von Geldmitteln bezeichnet. Die Geldüberlassung kann zur freien Überlassung erfolgen oder an einen festen Vertrag gebunden sein. Insbesondere beim Kredit von Privat handelt es sich jedoch um die Geldüberlassung an Privatleute. Mit dem Privatkredit ist es möglich, die unterschiedlichsten privaten Ziele zu finanzieren, wie zum Beispiel die Finanzierung eines PKW-Kaufes, einer Bildung, die Finanzierung von Urlaub, Einrichtungen oder Baufinanzierung. Die Zinsen eines Privatkredites werden für die ganze Laufzeit fest bestimmt. Damit hat die Bank die Möglichkeit, aber auch der Kreditkunde die monatliche Kreditrate genau zu kalkulieren. Bearbeitungsgebühren für Privatkredite sind individuell von der Bank erhoben. Von einigen Geldgebern werden bis zu 3 Prozent von der Kreditsumme als Bearbeitungsgebühr verlangt, von anderen wiederum wird kein Bearbeitungsentgelt gefordert. In der Regel soll durch die Bearbeitungsgebühr die Kosten der Bank für die Kreditprüfung und die Vertragsausfertigung abgedeckt werden. Die Erstellung eines Kreditangebotes erfolgt grundsätzlich kostenlos, das Bearbeitungsentgelt wird erst mit der Vertragsunterzeichnung fällig.
Für einen privaten Ratenkredit wird in der Regel keine besonderen Sicherheiten verlangt. Es wird lediglich festgelegt, dass die Bank einen Teil des Einkommens pfänden kann, falls die Kreditraten nicht mehr gezahlt werden können. Eine Bürgschaft durch den Lebenspartner oder ein Familienmitglied ist nicht notwendig. Nur bei größeren Krediten ist die Bank zum Verlangen einer Sicherheit berechtigt.
Im Vertrag ist auch die vorzeitige Rückzahlung des Privatkredites geregelt. Hierzu können die Banken verschiedene Bedingungen stellen. Bestmöglich für Kreditnehmer sind gebührenfreie Sonderzahlungen, die zum Beispiel in der Betragshöhe und der Anzahl fest bestimmt sind. Gibt es solche Regelungen nicht, kann die Bank unter Umständen einen Teil der entgangenen Zinsen in Rechnung stellen.